§ 1. Zustandekommen und Inhalt des Vertrags
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle unsere Vertragsabschlüsse, auch für zukünftige, ausschließlich. Sie werden vom Auftraggeber spätestens durch Annahme der Lieferung anerkannt. Abweichenden Einkaufsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich und endgültig widersprochen. Unsere Angebote und Preislisten sind freibleibend unter dem Vorbehalt unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Zusicherungen, Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für die Änderung dieser Schriftformklausel.
§ 2. Preise, Ausführung, Mängel
Unsere Preise gelten, falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird, ab unserem Lager Fridolfing ohne Verpackungs- und Versandkosten. Zu den Preisen kommt die jeweils gültige Umsatzsteuer hinzu. Unsere Verkaufspreise gelten für Lieferungen, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss erfolgen. Sollten sich unsere Einkaufspreise und/oder Herstellungskosten nach Vertragsabschluss in wesentlichem Umfang ändern, sind wir berechtigt, unsere Verkaufspreise nach Ablauf dieser Frist entsprechend anzupassen. Für Sonderleistungen werden Preise besonders berechnet. Wir behalten uns Konstruktions- und Formänderungen der Ware während der Lieferzeit vor, soweit die Ware und deren Aussehen dadurch für den Auftraggeber keine unzumutbaren Änderungen erfährt. Im übrigen verstehen sich alle Mengen-, Maßangaben und ähnliche Merkmale mit den handelsüblichen Toleranzen.
§ 3. Lieferung
Unsere Lieferzeiten gelten ab Werk. Sie beginnen mit dem Tag der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klarstellung aller Einzelheiten und bei Ausfuhr nicht vor Beibringung einer eventuell erforderlichen Importlizenz sowie Eröffnung einen eventuell vereinbarten Akkreditivs. In jedem Fall setzt die Einhaltung der Lieferzeit die Erfüllung der Vertragspflichten seitens des Auftraggebers voraus. Durch nachträgliche Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Auftraggebers verlängert sich die Lieferzeit in angemessener Weise. Bei Nichteinhaltung von Lieferterminen kann der Auftraggeber erst dann vom Vertrag zurücktreten, wenn er eine angemessene Nachfrist gesetzt hat und diese erfolglos abgelaufen ist. Statt des Rücktritts kann Schadenersatz erst nach Ablauf der Nachfrist verlangt werden; der Einsatz nicht voraussehbarer Schäden ist ausgeschlossen. § 287 Satz 2 BGB bleibt unberührt. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um eine angemessene Zeit hinauszuschieben oder vom Vertrag zurückzutreten, soweit er noch nicht erfüllt ist. Der höheren Gewalt stehen Umstände (zum Beispiel in der Rohstoffversorgung oder im Betrieb) gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Ansprüche auf Schadenersatz, Deckungskauf oder Nachlieferung sind ausgeschlossen.
§ 4. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist für beide Teile Fridolfing, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann ist. Wir liefern, sofern nichts anderes vereinbart ist, unfrei und unversichert ab Lager Fridolfing. Wird Lieferung frei Empfangsort vereinbart, sind wir berechtigt, die verauslagten Kosten effektiv oder pauschal in Rechnung zu stellen. Wir können die Ware auch auf Kosten des Auftraggebers gegen Transportschäden versichern. Die Gefahr geht vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Auftraggeber über. Bei Transportschäden hat der Auftraggeber unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme bei der zuständigen Stelle zu veranlassen, da andernfalls eventuelle Ansprüche gegen den Transportbeauftragten sowie gegen eine Versicherung entfallen können.
§ 5. Zahlungsbedingungen
Rechnungen unter EUR 100,- sind sofort ohne Abzug zahlbar. Rechnungen ab EUR 100,- sind zahlbar innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug. Bei Überschreitung des Ziels werden bankübliche Verzugszinsen berechnet. Die Geltendmachung weiteren Verzugschadens bleibt vorbehalten. Diskontfähige Wechsel oder Schecks nehmen wir nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung und nur zahlungshalber an. Spesen und Kosten sind bei Übergabe des Wechsels oder Schecks sofort zu bezahlen. Wechsel und Schecks werden erst nach Eingang des Nettoerlöses und nur in Höhe desselben gutgeschrieben. Alle unsere Forderungen werden unabhängig von einer etwaigen Zahlungsfrist oder von Laufzeit etwa hereingenommener Wechsel oder sonstiger Papiere sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen vom Auftraggeber nicht eingehalten werden oder uns sonstige Umstände (zum Beispiel Wechselprotest, Zahlungsrückstände) bekannt werden, die nach unserer Auffassung geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers zu mindern. Wir können auch sofortige Vorauszahlungen und angemessene Sicherungsleistung für etwa noch von uns ausstehende Lieferungen oder Leistungen verlangen oder vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Desgleichen können wir außerdem die Weiterveräußerung und Weiterverarbeitung von uns gelieferter Waren untersagen und die Rückgabe an uns auf Kosten des Auftraggebers verlangen. Stellt der Auftraggeber seine Zahlungen ein, gerät er in Konkurs oder strebt er ein Vergleichsverfahren an, so gelten alle von uns eingeräumten Rabatte, Bonifikationen und sonstige etwaige Vergünstigungen als nicht gewährt.
§ 6. Aufrechnung und Zurückbehaltung
Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers, soweit sie nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, sowie Aufrechnung mit einer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderung sind ausgeschlossen.
§ 7. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung bleiben alle dem Auftraggeber von uns gelieferten Waren unser Eigentum, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen bezahlt sein sollte. Bei Vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme berechtigt und der Auftraggeber zur Herausgabe verpflichtet. Die durch die Rücknahme entstehenden Kosten hat der Auftraggeber zur tragen. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Auftraggebers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet. Bei Vereinbarung, Verbindung, Vermischung und Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen uns nicht gehörenden Waren steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Auftraggeber das Alleineigentum an der neuen Sache, so räumt er uns im Verhältnis des Wertes unseres Vorbehaltsgutes Miteigentum an der neuen Sache ein und wird diese unentgeltlich für uns verwahren. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, und zwar gleichgültig in welchem Zustand, weiterveräußert, so gilt die vorstehend vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware, die zusammen mit den anderen Waren Gegenstand des Liefergeschäftes ist. Der Auftraggeber darf die von uns gelieferten Waren und die aus der Verarbeitung entstandenen Gegenstände nur im ordnungsmäßigen Geschäftsverkehr weiterveräußern. Die aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde entstehenden Forderungen tritt er schon jetzt an uns zur Sicherung unserer Forderungen ab. Der Auftraggeber ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen so lange einzuziehen, wie er seiner Zahlungspflicht uns gegenüber vertragsgemäß nachkommt. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware (z.B. Verpfändung, Sicherungsübereignung) ist der Auftraggeber nicht berechtigt. Auf unser Verlangen ist der Auftraggeber verpflichtet, über alle gemäß dieser Ziffer abgetretenen Forderungen Auskunft zu geben, insbesondere eine Liste der Schuldner mit Namen und Anschrift, der Höhe der Forderung und Datum der Rechnungserteilung zu erteilen. Alle Kosten der Einziehung und etwaiger Interventionen trägt der Auftraggeber. Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigungen durch Dritte hat der Auftraggeber uns unverzüglich zu unterrichten. Wir haben als unmittelbare Besitzer der Vorbehaltswaren das Recht zum Betreten der Räume des Auftraggebers.
§ 8. Gewährleistung und Haftung
Die Ware ist unverzüglich nach Eintreffen am Bestimmungsort mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu untersuchen, auch wenn Muster übersandt waren. Offensichtliche Mängel sind uns innerhalb von 8 Tagen nach Anlieferung schriftlich anzuzeigen, sonst gilt die Lieferung als genehmigt. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb von 8 Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich bei uns anzuzeigen. Wir haften nicht für Schäden, die auf unsachgemäße Verwendung oder Abnutzung zurückgehen. Durch vom Auftraggeber oder Dritte ohne unsere Zustimmung vorgenommene Instandsetzungsarbeiten oder sonstige Eingriffe wird jede Gewährleistung von uns ausgeschlossen. Bei Vorliegen eines Mangels kann der Auftraggeber Nachbesserung, hilfsweise Ersatzlieferung verlangen. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Wir sind berechtigt, die Nachbesserung bzw. die Ersatzlieferung von einer – unter Berücksichtigung des Mangels – angemessenen Teilzahlung abhängig zu machen. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung fehl, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Zu Vornahme der Nachbesserung bzw. der Ersatzlieferung hat uns der Auftraggeber in angemessener Weise Zeit und Gelegenheit zu geben. Geschieht dies nicht, entfällt unsere Gewährleistungspflicht. Wir haften nur für Schäden am Liefergegenstand. Ansprüche gegen uns und unsere Erfüllungs- oder Errichtungsgehilfen wegen anderer Schäden, die dem Auftraggeber oder einem Dritten entstehen, insbesondere auch solche aus positiver Vertragsverletzung. Verschulden bei Vertragsschluss und fahrlässig begangener unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
§ 9. Nichtabnahme
Bei Abnahmeverzug des Auftraggebers steht uns nach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von 14 Tagen das Recht zu, entweder Abnahme des ganzen oder eines Teils des Auftrags oder Rücktritt vom Vertrag oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im letzten Fall sind wir berechtigt, 20% des vereinbarten Preises ohne weiteren Nachweis als Entschädigung zu fordern, soweit der Auftraggeber nicht nachweist, dass uns nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 10. Gerichtsstand
Gerichtsstand auch für Wechsel- und Scheckprozesse ist Traunstein, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder Träger eines öffentlich rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Wir sind in allen Fällen berechtigt, nach unserer Wahl auch gerichtlich am Sitz des Auftraggebers gegen diesen vorzugehen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
! WICHTIG !
- · Die Preise dieser Liste verstehen sich pro Stück bzw. pro Garnitur (komplette Drückergarnitur), exkl. Mehrwertsteuer, ab unserem Lager in Fridolfing ohne Verpackungs- und Versandkosten.
- · Ab einem Einzelauftragswert von EUR 125,- netto liefern wir innerhalb Deutschland frei Haus.
- · Eine Fracht- und Verpackungspauschale von EUR 10,- verrechnen wir für einen Einzelauftragswert unter EUR 125,- netto. (Ausland EUR 14,-)
- · Warenrücknahme / Kulanzretouren: Rücksendungen können nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung und frei Haus angenommen werden. Zur Deckung unserer Kosten berechnen wir 25% des Warenwertes als Bearbeitungsgebühr. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Rücksenders. Beschädigte Teile, Sonderanfertigungen oder Artikel die sich nicht mehr im aktuellen Verkaufssortiment befinden, können nicht zurückgenommen werden.
- · Einzelteillieferungen außerhalb dieser Preisliste sind grundsätzlich zu Verpackungseinheiten möglich.
- · Türgriffe, Rosetten, Unterkonstruktionen sind lose und sind zu je einer Gesamtgarnitur verpackt.
- · Alle Aufträge werden ausschließlich unter Zugrundelegung unserer Liefer- und Zahlungsbedingungen ausgeführt. Hiervon abweichende Vorgaben werden nicht akzeptiert. Durch die Auftragserteilung erkennt der Kunde unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen an.
- · Diese Preisliste ersetzt alle vorherigen Preislisten.
Für eventuelle Druckfehler übernehmen wir keine Haftung. Stand: Februar 2008, scoop Beschläge Produktion GmbH