§ 1. Zustandekommen und Inhalt des Vertrags
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle unsere Ver¬trags¬ab¬schlüsse, auch für zu-künftige, aus¬schlie߬lich. Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern. Ab¬weichenden Einkaufs¬bedingungen des Auftrag¬gebers wird hiermit aus¬drücklich und endgültig widersprochen. Unsere Angebote und Preis¬listen sind freibleibend unter dem Vor¬behalt unserer schrift¬lichen Auftrags¬bestätigung. Zusicherungen, Neben¬abreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirk¬sam¬keit der Schrift¬form. Gleiches gilt für die Änderung dieser Schrift¬form¬klausel.
§ 2. Preise, Ausführung, MängelUnsere Preise gelten, falls nicht schriftlich etwas anderes ver¬ein¬bart wird, ab unserem Lager Fridolfing ohne Ver¬pack¬ungs- und Ver¬sand¬kosten. Zu den Preisen kommt die jeweils gültige Umsatz¬steuer hinzu. Unsere Ver¬kaufs¬preise gelten für Liefer¬ungen, die inner¬halb von 4 Monaten nach Vertrags¬abschluss erfolgen. Sollten sich unsere Ein¬kaufs¬preise und/oder Her¬stellungs¬kosten nach Vertrags¬abschluss in wesent¬lichem Umfang ändern, sind wir berechtigt, unsere Verkaufs¬preise nach Ab¬lauf dieser Frist ent¬sprechend anzupassen. Für Sonder¬leistungen werden Preise besonders berechnet. Wir behalten uns Konstruktions- und Form¬änderungen der Ware während der Liefer¬zeit vor, soweit die Ware und deren Aussehen dadurch für den Auftrag¬geber keine unzumutbaren Änderungen erfährt. Im Übrigen verstehen sich alle Mengen-, Ma߬angaben und ähnliche Merkmale mit den handels¬üblichen Toleranzen.
§ 3. Lieferung/Versicherung
Die Angabe von Lieferzeiten ist unverbindlich, es sei denn es ist vertraglich anders vereinbart. Lieferzeiten gelten generell ab Werk. Sie beginnen mit dem Tag der Auf¬trags¬be¬stä-ti¬gung, jedoch nicht vor Klar¬stellung aller Einzel¬heiten und bei Aus¬fuhr nicht vor Bei¬bring¬ung einer eventuell er¬forder¬lichen Import¬lizenz sowie Er¬öffnung einen eventuell ver¬ein¬barten Akkreditivs. In jedem Fall setzt die Ein¬haltung der Liefer¬zeit die Er¬füllung der Vertrags¬pflichten seitens des Auftrag¬gebers voraus. Durch nach¬träg¬liche Änderungs- oder Er¬gän¬zungs-wünsche des Auftrag¬gebers ver¬längert sich die Liefer¬zeit in an¬ge¬mes¬sener Weise. Bei Nicht-ein¬haltung von Liefer¬terminen kann der Auftrag¬geber erst dann vom Vertrag zurück¬treten, wenn er eine an¬gemessene Nach¬frist gesetzt hat und diese erfolg¬los ab¬ge¬laufen ist. Statt des Rück¬tritts kann Schaden¬ersatz erst nach Ablauf der Nach¬frist verlangt werden; der Einsatz nicht vorausseh¬barer Schäden ist aus¬geschlossen. § 287 Satz 2 BGB bleibt un¬be¬rührt. Er-eignisse hö¬her¬er Ge¬walt be¬rechtigen uns, die Liefer¬ung um eine an¬ge¬mes¬sene Zeit hinaus¬zu-schieben oder vom Ver¬trag zurück¬zu¬treten, soweit er noch nicht er¬füllt ist. Der höheren Gewalt stehen Um¬stände (zum Bei¬spiel in der Roh¬stoff¬ver¬sorgung oder im Be¬trieb) gleich, die uns die Liefer¬ung wesentlich er¬schweren oder un¬möglich machen. An¬sprüche auf Schaden-ersatz, Deckungs¬kauf oder Nach¬lieferung sind aus¬ge¬schlossen. Wir liefern, sofern nichts anderes ver¬ein¬bart ist, unfrei und un¬ver¬sichert ab Lager Fridolfing. Wird Liefer¬ung frei Empfangs¬ort ver¬ein¬bart, sind wir berechtigt, die ver¬auslagten Kosten effektiv oder pauschal in Rechnung zu stellen. Wir können die Ware auch auf Kosten des Auftrag¬gebers gegen Transport¬schäden ver¬sichern. Die Gefahr geht vom Tage der Versand-bereitschaft ab auf den Auftrag¬geber über. Bei Transport¬schäden hat der Auftrag¬geber un-ver¬züglich eine Tat¬bestands¬aufnahme bei der zu¬ständigen Stelle zu ver¬an¬lassen, da andern-falls eventuelle An¬sprüche gegen den Transport¬beauftragten sowie gegen eine Ver¬sicherung ent¬fallen können. Teillieferungen und Teilerfüllungen sind uns gestattet. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten.
§ 4. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist für beide Teile und alle vertraglichen Verpflichtungen Fridolfing.,.
§ 5. Zahlungsbedingungen
Rechnungen unter EUR 100,- sind sofort ohne Abzug zahlbar. Rechnungen ab EUR 100,- sind zahlbar innerhalb 10 Tagen ab Rechnungs¬datum mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungs¬datum ohne jeden Abzug. Bei Über¬schreitung des Ziels werden bank-übliche Verzugs¬zinsen berechnet. Die Geltend¬machung weiteren Verzug¬schadens bleibt vor-be¬halten. Diskont¬fähige Wechsel oder Schecks nehmen wir nur aufgrund aus¬drück¬licher Ver-ein¬barung und nur zahlungs¬halber an. Spesen und Kosten sind bei Über¬gabe des Wechsels oder Schecks sofort zu bezahlen. Wechsel und Schecks werden erst nach Eingang des Netto¬erlöses und nur in Höhe desselben gut¬geschrieben. Alle unsere Forder¬ungen werden un¬abhängig von einer etwaigen Zahlungs¬frist oder von Lauf¬zeit etwa herein¬genommener Wechsel oder sonstiger Papiere sofort fällig, wenn die Zah¬lungs¬bedingungen vom Auftrag-geber nicht ein¬gehalten werden oder uns sonstige Um¬stände (zum Beispiel Wechsel¬protest, Zah¬lungs¬rückstände) bekannt werden, die nach unserer Auf¬fassung geeignet sind, die Kredit-würdigkeit des Auftrag¬gebers zu mindern. Wir können auch sofortige Vor¬aus¬zahlungen und an¬ge¬mes¬sene Sicherungs¬leistung für etwa noch von uns aus¬stehende Liefer¬ungen oder Leist¬ungen ver¬langen oder vom Vertrag zurücktreten oder Schaden¬ersatz wegen Nicht-erfüllung verlangen. Desgleichen können wir außerdem die Weiter¬veräußerung und Weiter-ver¬arbeitung von uns ge¬lieferter Waren unter¬sagen und die Rück¬gabe an uns auf Kosten des Auftrag¬gebers ver¬langen. Stellt der Auftrag¬geber seine Zah¬lungen ein, gerät er in Konkurs oder strebt er ein Vergleichs¬verfahren an, so gelten alle von uns ein¬geräumten Rabatte, Bonifikationen und sonstige etwaige Ver¬günstig¬ungen als nicht gewährt.
§ 6. Aufrechnung und Zurückbehaltung
Zurück¬behaltungs¬rechte des Auftrag¬gebers soweit sich nicht auf einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung beruhen sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für das kaufmännische Zurückbehaltungsrecht. Die Auf¬rechnung mit Forderungen die nicht unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind, ist ausgeschlossen.
§ 7. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämt¬lichen Forder¬ungen aus der Geschäfts-verbindung bleiben alle dem Auftrag¬geber von uns ge¬lieferten Waren unser Eigen¬tum, auch wenn der Kauf¬preis für besonders bezeichnete Forder¬ungen bezahlt sein sollte. Bei Vertrags-widrigem Ver¬halten des Auftrag¬gebers, ins¬b¬esondere bei Zahlungs¬verzug, sind wir zur Rück-nahme be¬rechtigt und der Auftrag¬geber zur Heraus¬gabe ver¬pflichtet. Die durch die Rück-nahme ent¬stehenden Kosten hat der Auftrag¬geber zur tragen. Über¬steigt der Wert der für uns be¬stehenden Sicher¬heiten unsere Forder¬ungen um mehr als 20%, so sind wir auf Ver¬langen des Auftrag¬gebers insoweit zur Frei¬gabe von Sicher¬heiten nach unserer Wahl ver¬pflichtet. Bei Ver¬einbarung, Ver¬bindung, Ver¬mischung und Ver¬mengung der Vor¬behalts¬ware mit anderen uns nicht ge¬hörenden Waren steht uns der dabei ent¬stehende Mit¬eigentums¬anteil an der neuen Sache im Ver¬hältnis des Wertes unserer Vor¬behalts¬ware zu der übrigen ver¬arbeiteten Ware zum Zeit¬punkt der Ver¬arbeitung, Ver¬bindung, Ver¬mischung oder Ver¬mengung zu. Er-wirbt der Auftrag¬geber das Allein¬eigen¬tum an der neuen Sache, so räumt er uns im Ver¬hält¬nis des Wertes unseres Vor¬behalts¬gutes Mit¬eigen¬tum an der neuen Sache ein und wird diese un-ent¬gelt¬lich für uns verwahren. Wird die Vor¬behalts¬ware zusammen mit anderen Waren, und zwar gleich¬gültig in welchem Zustand, weiter¬veräußert, so gilt die vor¬stehend ver¬einbarte Vor¬aus¬ab¬tretung nur in Höhe des Wertes der Vor¬behalts¬ware, die zusammen mit den anderen Waren Gegen¬stand des Liefer¬geschäftes ist. Der Auftrag¬geber darf die von uns ge-lieferten Waren und die aus der Ver¬arbeitung ent¬standenen Gegen¬stände nur im ordnungs-mäßigen Geschäfts¬verkehr weiter¬ver¬äußern. Die aus der Weiter¬ver¬äußerung oder aus einem sonstigen Rechts¬grunde ent¬stehenden Forder¬ungen tritt er schon jetzt an uns zur Sicher¬ung unserer Forder¬ungen ab. Der Auftrag¬geber ist er¬mächtigt, die ab¬getretenen Forder¬ungen so lange ein¬zu¬ziehen, wie er seiner Zahlungs¬pflicht uns gegen¬über vertrags-gemäß nach¬kommt. Zu anderen Ver¬fügungen über die Vor¬behalts¬ware (z.B. Ver¬pfändung, Sicherungs¬über¬eignung) ist der Auftrag¬geber nicht be¬rechtigt. Auf unser Ver¬langen ist der Auftrag¬geber ver¬pflichtet, über alle gemäß dieser Ziffer ab¬getretenen Forder¬ungen Aus¬kunft zu geben, ins¬be¬sondere eine Liste der Schuldner mit Namen und An¬schrift, der Höhe der Forder¬ung und Datum der Rechnungs¬erteilung zu er¬teilen. Alle Kosten der Ein¬ziehung und etwaiger In¬ter¬ven¬ti¬onen trägt der Auftrag¬geber. Von einer Pfändung oder anderen Be¬ein¬träch-ti¬gungen durch Dritte hat der Auftrag¬geber uns un¬ver¬züglich zu unter¬richten. Wir haben als un¬mittel¬bare Be¬sitzer der Vor¬behalts¬waren das Recht zum Be¬treten der Räume des Auftrag-gebers..
§ 8. Gewährleistung und Haftung
Jede Lieferung ist un¬ver¬züglich nach Ein¬treffen am Be¬stimmungs¬ort mit der Sorg¬falt eines ordent¬lichen Kauf¬manns zu unter¬suchen, auch wenn Muster über¬sandt waren. Mängelanzeigen haben in Textform zu erfolgen. Mängelanzeigen haben jeweils unverzüglich zu erfolgen, jedoch spätestens innerhalb von 2 Tagen. Wir haften nicht für Schäden, die auf un¬sach¬gemäße Ver¬wendung oder Ab¬nutzung zurück¬gehen Für Gebrauchtwaren wird die Gewährleistung vollständig ausgeschlossen. Soweit sich aus den weiteren Bestimmungen des Vertrags nichts anders ergibt, haften die Parteien nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Schäden, die von einer Vertragspartei oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, ist unbegrenzt. In allen anderen Fällen haften die Vertragsparteien nur, soweit es sich dabei um die Verletzung einer wesentlichen Pflicht handelt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung die jeweils andere Partei vertrauen durfte jedoch stets nur in Höhe des typischen vorhersehbaren Schadens. Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab Ablieferung. Rücktrittserklärungen unterliegen der Schriftform.
§ 9. Nichtabnahme
Bei Ab¬nahme¬verzug des Auftrag¬gebers steht uns nach frucht¬losem Ablauf einer Nach¬frist von 14 Tagen das Recht zu, ent¬weder Ab¬nahme des ganzen oder eines Teils des Auf¬trags oder Rück¬tritt vom Ver¬trag oder Schaden¬ersatz wegen Nicht¬erfüllung zu ver¬langen. Im letzten Fall sind wir be¬rechtigt, 20% des ver¬ein¬barten Preises ohne weiteren Nach¬weis als Ent¬schädigung zu fordern, soweit der Auftrag¬geber nicht nach¬weist, dass uns nur ein wesentlich geringerer Schaden ent¬standen ist.
§ 10. Gerichtsstand/Rechtswahl/Sprache
Gerichtsstand auch für Wechsel- und Scheck¬prozesse ist sind für unseren Sitz zuständigen Gerichte, soweit der Auftrag¬geber im deutschen Rechtsverkehr Voll¬kaufmann, eine juristische Per¬son des öffent¬lichen Rechts oder Träger eines öffent¬lich recht¬lichen Sonder-vermögens ist oder keinen all¬ge¬meinen Gerichts¬stand im In¬land hat. Im internationalen Rechtsverkehr ist der Gerichtsstand sind die für unseren Sitz zuständigen Gerichte, soweit der Auftraggeber Unternehmer ist. Wir sind in allen Fällen be¬rechtigt, nach unserer Wahl auch ge¬richt¬lich am Sitz des Auftrag¬gebers gegen diesen vor¬zu¬gehen. Es gilt aus¬schließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Sollten mehrere Sprachfassungen dieser AGB existieren, so ist die deutsche Sprachfassung verbindlich.
! WICHTIG !
- · Die Preise dieser Liste verstehen sich pro Stück bzw. pro Garnitur (komplette Drückergarnitur), exkl. Mehrwert¬steuer, ab unserem Lager in Fridolfing ohne Verpackungs- und Versand¬kosten.
- · Ab einem Einzelauftragswert von EUR 125,- netto liefern wir innerhalb Deutschland frei Haus.
- · Eine Fracht- und Verpackungspauschale von EUR 10,- verrechnen wir für einen Einzel¬auftragswert unter EUR 125,- netto. (Ausland EUR 14,-)
- · Warenrücknahme / Kulanzretouren: Rücksendungen können nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung und frei Haus angenommen werden. Zur Deckung unserer Kosten berechnen wir 25% des Waren¬wertes als Be¬arbeitungs¬gebühr. Der Versand er¬folgt auf Gefahr des Rück¬senders. Be¬schädigte Teile, Sonder¬an¬fertigungen oder Artikel die sich nicht mehr im aktuellen Verkaufs¬sortiment befinden, können nicht zurück¬genommen werden.
- · Einzel¬teil¬lieferungen außerhalb dieser Preis¬liste sind grund¬sätzlich zu Ver¬packungs¬-einheiten möglich.
- · Türgriffe, Rosetten, Unterkonstruktionen sind lose und sind zu je einer Gesamt-garnitur verpackt.
- · Alle Aufträge werden ausschließlich unter Zugrunde¬legung unserer Liefer- und Zahlungs¬bedingungen aus¬geführt. Hiervon ab¬weichende Vor¬gaben werden nicht akzeptiert. Durch die Auftrags¬erteilung er¬kennt der Kunde unsere Liefer- und Zahlungs¬bedingungen an.
- · Diese Preisliste ersetzt alle vorherigen Preislisten.
Für eventuelle Druckfehler übernehmen wir keine Haftung. Stand: Februar 2024, scoop Beschläge Produktion GmbH